fipsASP / JRP webdesign
9020 Klagenfurt, Österreich
http://www.fipsasp.com / http://www.jrp.at


Lizenzvereinbarung

Diese Endverbraucher Lizenz (EULA) ist eine legale Vereinbarung zwischen Johann Piber - fipsASP / JRP webdesign als Lizenzgeber und Ihnen, dem Käufer als Lizenznehmer. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch bevor Sie die Software/Applikation kaufen oder installieren und verwenden. Mit der Installation oder Verwendung der Software/Applikation stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dann müssen Sie die Software/Applikation von Ihrem Computer löschen und allfällige Kopien auf Datenträgern vernichten bzw die Software/Applikation nicht kaufen. Die Bedingungen betreffen sowohl die Software/Applikation selbst als auch mitgelieferte oder später bzw zusätzlich gelieferte oder downgeloadete Zusätze oder Updates.

Illegale oder nicht lizenzgemäße Verwendung der Software/Applikation stellt einen Lizenzverstoß bzw Bruch der Lizenzvereinbarung dar, welcher Sie mit dem Download bzw der Installation zugestimmt haben, und kann mit einer Vertragsstrafe bis zum dreifachen der Lizenzgebühr berechnet werden.


1. Lizenzierung - Nutzungsrecht

Je nachdem, welche Lizenz von Johann Piber - JRP webdesign / fipsASP als Lizenzgeber angestrebt bzw erworben wird, hat eine der nachstehenden Bestimmungen über die Art der Lizensierung für Sie als Lizenznehmer Gültigkeit. Im selben Umfang hat diese Lizenzvereinbarung Gültigkeit für zusätzlich erworbene oder speziell entwickelte Zusatzmodule oder -scripts.

1.1 Freeware Lizenzen

1.1.1 Freeware - Single Website Lizenz (Single Website License)
Diese Lizenzbestimmung betrifft nur die Software/Applikationen welche kostenlos gedownloadet werden können oder welche sonst kostenfrei vom Lizenzgeber erhältlich sind.
Der Lizenznehmer hat ein nicht exklusives, nicht übertragbares und limitiertes Recht zur Verwendung der Applikation.
Die Software/Applikation darf nur auf einem einzigen Computer/Webserver bzw einer einzigen Domain verwendet werden. Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software/Applikation auf einem Datenträger seiner Wahl machen. Diese Kopie darf nur Sicherheits-/Backup-Bedürfnissen dienen. Auf einer solchen Kopie müssen sämtliche Copyrightvermerke und Lizenzbestimmungen enthalten sein. Der Lizenznehmer darf die Software/Applikation grundsätzlich nicht verändern, umprogrammieren oder auf andere Art neu zusammensetzen (Quellcode verändern oder ergänzen) bzw in in andere Produkte des Lizenznehmers oder von Dritten integrieren. Zu Quellcode Veränderungen oder Ergänzungen siehe auch Punkt 2. Der Lizenznehmer darf das Produkt (Lizenz) oder Kopien weder verkaufen, weitergeben oder transferieren noch in Projekten für seine Kunden oder Dritte verwenden, außer er hat eine schriftliche Einverständniserklärung des Lizenzgebers (siehe auch Punkt 3.).
Der Lizenznehmer darf keine Copyright Informationen innerhalb des Quellcodes verändern. Diese Informationen sind für die Öffentlichkeit nicht sichtbar. Auf allen für Besucher sichtbaren Seiten ist ein sichtbarer Verweis (Link) zum Lizenzgeber zu belassen oder anzubringen. Dies hat in Form eines Text- oder Grafiklinks (mindestens 88x31 Pixel) zu erfolgen (zB Powered by fipsASP oder Copyright fipsASP). Der Verweis ist unbedingt mit einem Link zu http://www.fipsasp.com zu belegen. Es steht dem Lizenznehmer jederzeit frei, eine kommerzielle Lizenz zu erwerben.

1.2 Kommerzielle Lizenzen

Die Kommerziellen Lizenzen sind nur gültig zusammen mit einer entsprechend gültigen Rechnung oder anderen schriftlichen Gültigkeitserklärung des Lizenzgebers.

1.2.1 Single Website Lizenz (Single Website License)
Der Lizenznehmer hat ein nicht exklusives, nicht übertragbares und limitiertes Recht zur Verwendung der Applikation.
Die Software/Applikation darf nur auf einem einzigen Computer/Webserver bzw einer einzigen Domain verwendet werden. Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software/Applikation auf einem Datenträger seiner Wahl machen. Diese Kopie darf nur Sicherheits-/Backup-Bedürfnissen dienen. Auf einer solchen Kopie müssen sämtliche Copyrightvermerke und Lizenzbestimmungen enthalten sein. Der Lizenznehmer darf die Software/Applikation nicht verändern, umprogrammieren oder auf andere Art neu zusammensetzen bzw in in andere Produkte des Lizenznehmers oder Dritten integrieren. Zu Quellcode Veränderungen oder Ergänzungen siehe auch Punkt 2. Der Lizenznehmer darf das Produkt (Lizenz) oder Kopien weder verkaufen, weitergeben oder transferieren noch in Projekten für seine Kunden oder Dritte verwenden, ausgenommen er hat eine schriftliche Einverständniserklärung des Lizenzgebers (siehe auch Punkt 3.).
Die für Besucher sichtbaren Copyrightvermerke dürfen verändert werden. Der Adminbereich ist so zu belassen wie er ist - sämtliche Copyright-Infos und ähnliche Vermerke im Adminbereich dürfen nicht verändert werden.

1.2.2 Single Website Lizenz (Single Website License) mit Rebranding Option
Es gelten die Bestimmungen der Single Website Lizenz mit folgender Ausnahme:
Der Lizenznehmer darf alle sichtbaren Copyright-Infos und ähnliche Vermerke ändern. Das gilt auch für den Adminbereich.

1.2.3 Entwickler Lizenz (Developer License)
Es gelten die Bestimmungen der Single Website Lizenz mit folgenden Abweichungen:
Der Lizenznehmer darf die Software/Applikation für beliebig viele Projekte (Kundenprojekte) auf beliebig vielen Servern verwenden. Der Lizenznehmer darf die Software/Applikation nicht umprogrammieren, verändern oder auf andere Art neu zusammensetzen und dann als eigenständiges Produkt weiter verkaufen (= keine irgendwie konkurrierende Software/Applikation vertreiben). Die Lizenz verbleibt beim Lizenznehmer - sein Kunde hat nur ein Nutzungsrecht im Ausmaß dieser Lizenzvereinbarung. Lizenzeigentümer und -verantwortlicher ist der Lizenznehmer.

1.2.4 Entwickler Lizenz (Developer License) mit Rebranding Option
Es gelten die Bestimmungen der Entwickler Lizenz mit folgender Ausnahme:
Der Lizenznehmer darf alle sichtbaren Copyright-Infos und ähnliche Vermerke ändern. Das gilt auch für den Adminbereich.


2. Änderungen oder Ergänzungen am Quellcode - Rücklizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht, den Quellcode der Software/Applikation bzw die Software/Applikation zu erweitern, zu ändern oder anzupassen. In einem solchen Fall erstreckt sich diese Lizenzvereinbarung auch auf die vom Lizenznehmer vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen.
Der Lizenznehmer hat den vollen veränderten oder ergänzten Quellcode bzw die veränderte oder ergänzte Software/Applikation dem Lizenzgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen und dem Lizenzgeber eine kostenfreie Rücklizenz im vollen Umfang für den veränderten oder ergänzten Quellcode bzw die veränderte oder ergänzte Software/Applikation anzubieten.

3. Lizenzübertragung an Dritte
Der Lizenznehmer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Lizenzgebers berechtigt, seine Lizenz an einen Dritten im vollen Umfang weiter zu geben.
Voraussetzungen zur Übertragung der Lizenz an einen Dritten sind weiters:
- Vorherige vollständige Bezahlung der Lizenzgebühren durch den Lizenznehmer,
- Übermittlung der vollständigen Daten (Name, Adresse, Homepage, eMail Adresse) des Dritten und
- Zustimmung des Dritten zur Übernahme der Lizenz. Dies muß vom Dritten schriftlich an den Lizenzgeber erfolgen.
Der bisherige Lizenznehmer ist verpflichtet, nach Bestätigung der Übertragung der Lizenz sämtliche Dateien der Applikation/Software (Download, CD und Kopien) ohne Zeitverlust dem neuen Lizenznehmer zu übergeben.

4. Eigentum
Produkte, Titel, Urheberrecht/Copyright und Quellcode sind und bleiben Eigentum des Lizenzgebers und werden nicht an den Lizenznehmer übertragen. Nach dem Kauf eines Produktes erhält der Lizenznehmer nur das Recht, das jeweilige Produkt lizenzgemäß zu verwenden und kann keine Eigentumsrechte geltend machen. Wohl aber hat er das Recht, den Sourcecode oder das Design seinen Bedürfnissen anzupassen. Siehe dazu auch Punkt 2.
Der Lizenznehmer darf keine Copyright Informationen innerhalb des Quellcodes verändern. Diese Informationen sind für die Öffentlichkeit nicht sichtbar.
Der Lizenznehmer darf weder das Handbuch noch anderes schriftliches Material (auch gedownloadete PFD-Dateien) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ganz oder teilweise kopieren oder vervielfältigen oder weitergeben, außer das geltende Urheberrecht würde dadurch nicht verletzt werden.

5. Recht auf Referenz - Infopflichten
Der Lizenzgeber hat das Recht zur Setzung eines Verweises auf den Lizenznehmer als Referenz. Dies kann als Verweis auf die Homepage des Lizenznehmers oder auf die Applikation/Software direkt geschehen. Der Verweis kann auch verlinkt werden. Deeplinks sind hierbei erlaubt.
Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, den Lizenzgeber zu informieren, auf welcher Domain (auf welchem Webserver oder Computer) die Applikation/Software installiert und verwendet wird bzw wurde. Dies betrifft auch Entwickler Lizenzen, bei welchen der Lizenznehmer über sämtliche Installationen dem wie vorstehend angeführt den Lizenzgeber zu informieren hat.

6. Rückzahlung
Aufgrund der Natur der Applikation/Software sind alle Verkäufe finalisiert. Die Lieferung erfolgt elektronisch (per eMail oder Download). Der Lizenznehmer erhält den vollen Quellcode. Sobald das Produkt nach einem Kauf übermittelt worden ist, wird keine Rückzahlung mehr geleistet. Es wird daher dringend empfohlen, unsere Produkt Demos zu verwenden, um zu sehen, ob das Produkt den Bedürfnissen entspricht. Das gekaufte Produkt ist immer auf dem selben Entwicklungsstand oder neuer als die jeweilige Demo. Wenn wir Änderungen am Code machen oder den Quellcode verbessern, dann sind diese Änderungen wohl in den gekauften Produkten, aber eventuell nicht sofort in den Demos enthalten.

7. Support
Der Lizenznehmer erhält 14 Tage freien technischen Support per eMail für die kommerziell lizenzierte Software/Applikation. Das heißt, der Lizenzgeber wird versuchen, Fehlermeldungen zu analysieren und dem Lizenznehmer via eMail weiter zu helfen. Nach Ablauf dieser Zeit werden Supportleistungen verrechnet. Bitte sehen Sie auch in das Support Forum und in die FAQ auf der Homepage des Lizenzgebers, um unnötige Leistungen / Bezahlungen zu vermeiden. Kostenlose Lizenzen werden nicht kostenfrei unterstützt.
Bei eventuell weiterverkauften Lizenzen (nur mit schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers möglich) ist auch der Lizenznehmer für den Support seiner Kunden verantwortlich. Auf Anfrage wird auch der Lizenzgeber Support gegen Verrechnung leisten.
Bei Veränderung des Quellcodes/der Programmierung bzw der Applikation/Software ist der Lizenznehmer zu keinem kostenfreien Support berechtigt. Auch kann der Lizenzgeber in einem solchen Fall keine funktionierenden Updates mehr gewährleisten. Updates werden in einem solchen Fall auf eigene Gefahr des Lizenznehmers von diesem übernommen.

8. Verantwortlichkeit - Haftung
Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass seine Produkte und Services oder die Funktionen der Applikation/Software den Erfordernissen des Lizenznehmers voll entsprechen oder ohne Fehler und einwandfrei laufen. Der Lizenznehmer trägt das Risiko für den korrekten Einbau und dementsprechende Lauffähigkeit der Applikation/Software.
Bei Veränderung des Quellcodes oder der Programmierung bzw der Applikation/Software ist der Lizenznehmer alleine verantwortlich für Schäden jedweder Art. Eine Verantwortlichkeit oder Haftung seitens des Lizenzgebers ist vollkommen ausgeschlossen.
Keinesfalls ist der Lizenzgeber verantwortlich für Profitverluste oder Schäden - direkt oder indirekt, schuldhaft oder auf andere Art durch Verwendung seiner Applikation/Software eingetreten. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber von einer solchen Möglichkeit vorher informiert worden wäre.
Der Lizenzgeber haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

9. Verschiedenes
Erfüllungsort für vertragliche Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Lizenzvereinbarung ist Klagenfurt. Der Lizenznehmer darf den Lizenznehmer auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht. UN-Kaufrecht oder Internationales Kauf- oder Privatrecht ist ausgeschlossen.
Die ladungsfähige Anschrift des Lizenzgebers ist: Johann Piber, Funderstraße 26/1, 9020 Klagenfurt, Österreich, eMail: mail@jrp.at oder mail@fipsasp.com.

Klagenfurt, am 23. Februar 2005